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Kinderrechte ins Grundgesetz Ziele, Informationen |
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In Kurzform
Diese Seite... ...gibt zusammenfassende Infos über unser Engagement für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Ziele: Schutz von Kindern und ihren Rechten zur gesunden seelischen und körperlichen Entwicklung muss weiter gefördert werden, rechtliche Unsicherheiten von Hilfsstellen in Fällen seelischer Nöte von Kindern müssen ausgeräumt werden. ähnliche + ergänzende Seiten Thematische Querverweise
Adressen zu Beratung und zum Kinderschutz in Notfällen oder Problemsituationen: siehe rechter Infokasten auf den Themenseiten "Missbrauch und Misshandlung". |
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Kinderrechte ins Grundgesetz - warum? von Oliver Jungjohann, 14.01.2008 Dass Kinder Rechte haben, wird glücklicherweise von vielen Menschen akzeptiert. "Die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle, von ihrer aktiven Beteiligung an den politischen Prozessen und Verwaltungsentscheidungen ganz zu schweigen", "Das Grundgesetz selbst allerdings bringt bis heute weder den in der Kinderrechtskonvention verankerten Vorrang des Kindeswohls noch den grundlegenden Gedanken dieses völkerrechtlichen Abkommens zum Ausdruck dass nämlich Kinder als gleichberechtigte Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft, als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität anzuerkennen sind." Die ausdrückliche Aufnahme konkreter Kinderrechte ins Grundgesetz würde die Position von Kindern deutlich stärken:
Die Debatte über diese Grundgesetzänderung wurde schon als "Schaufensterveranstaltung" bezeichnet. |
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![]() Kinder haben ihre eigene Perspektive der Welt die Gedanken, Gefühle und Wünsche der Kinder sind dadurch aber nicht weniger wert. |
Kinderschutz ist vor allem in einer Stärkung und Prävention zu sehen, und die ständigen Kürzungen der Finanzen für Hilfsangebote und Förderungen beweisen, dass der tatsächliche Kinderschutz in Deutschland auch politisch noch dringend verbesserungswürdig ist. Daraus aber zu folgern, dass man jetzt nicht die Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufnehmen müsse, ist unsinnig. Es ist erstaunlich und völlig unverständlich, dass darüber überhaupt gestritten wird. |
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Dadurch, dass die Kinderrechte bisher nicht in konkreter Weise im Gesetz verankert sind, gibt es offensichtlich auch rechtliche Unsicherheiten bei Hilfsstellen oder Ämtern, die eigentlich im Sinne eines Kinderschutzes helfen sollten. ju care Kinderhilfe setzt sich wie viele Organisationen für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein, weil wir aus unserer Arbeit für den Schutz von Kindern wissen, dass das ein wirklich wichtiger Schritt ist, und keine politische Kosmetik. Quellen und weitere Informationen:
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Impressum: ju care Kinderhilfe GbR / Oliver Jungjohann und Birgit Jungjohann • Wasserstraße 467d • 44795 Bochum • Deutschland. Datenschutz, Copyright und Links: ausführliche Hinweise |
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