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19.03.2013: Bundesverfassungsgericht rügt langjährige Gerichtspraxis der "Deals"

Im Zusammenhang mit vier Individualbeschwerden gegen konkrete Urteile hat das Bundesverfassungsgericht zwar die verfassungsgemäße rechtliche Regelung der Möglichkeiten von Absprachen in Gerichtsverfahren bestätigt, rügte aber zugleich in ungewohnt scharfer Form die seit langer Zeit gängige Praxis entgegen dieser gesetzlichen Grundlagen.

Eine vom Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegebene Studie zur aktuellen Praxis bei Gerichten hat zudem bestätigt, was auch die vier Beschwerdeführer mit der Verfassungsklage deutlich machten. Das Ergebnis der umfassenden Studie war erschreckend und hat die Richter und Richterinnen veranlasst, sehr deutliche Worte zum Alltag vor deutschen Gerichten zu finden und bezeichnete den tatsächlichen Umgang mit Absprachen und "Angeboten" an Angeklagte als Handlungen, die bisher "in erheblichem Umfang" an Recht und Gesetz vorbeigingen. Ein solcher „Handel mit der Gerechtigkeit“ würde gegen den Schuldgrundsatz verstoßen, der von der Garantie der Menschenwürde geschützt sei.

Paragrafenzeichen JustizfragezeichenSo werden Menschen auch zu falschen Geständnissen gedrängt unter dem "Angebot" einer erheblich kleineren Strafe (oder Bewährungsstrafe ohne Gefängnisaufenthalt), was selbstverständlich auch Menschen veranlasst, angebliche Taten einzugestehen, die sie niemals begangen haben.
So hatte in einem der konkreten Fälle das Landgericht Berlin ein reines Formalgeständnis eines Polizisten als alleinige Grundlage für die Verurteilung ausreichen lassen, ohne durch eine Beweisaufnahme dieses Geständnis auf Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Diese Praxis der vom Bundesverfassungsgericht als eindeutig rechtswidrig verurteilten Absprachenpraxis der beschönigend als "informelle Absprachen" bezeichneten Deals (ohne jeden Versuch einer Wahrheitsfindung durch Beweisaufnahme) kennen wir aus unserer mehrjährigen Tätigkeit genau, es ist ist nach unserer Erfahrung mit einer erschreckend hohen Anzahl Betroffener und eindeutigen Meldungen der Medien und der Vereinigungen absolut kein Einzelfall. Diese Gerichtspraxis spiegelt einen Standard vor deutschen Gerichten wider, der sich nur durch die sehr zweifelhaften oder moralisch verwerflichen "Argumente" schnelles Verfahren (im juristischen Sprachgebrauch "ökonomische Verfahren" genannt), Karrieredenken und Gefälligkeiten erklären lässt, nicht aber durch Rechtsbewusstsein, das Grundlage von Verantwortlichen an einem Gericht sein sollte.

So beklagte auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung zu dem Urteil ein „bisher nur unzureichend ausgeprägtes Bewusstsein“ bei den Richterinnen und Richtern für Grundsätze in der Urteilsfindung, hier bezüglich der Absprachen, die gerade bei Urteilsfindungen im Rahmen von Absprachen gerade den entscheidenden Kern bildeten, entgegen den gesetzlichen Grundlagen.
In anderen Zusammenhängen wurden in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren auch immer wieder Fälle veröffentlicht, in denen sich Gerichte auf zweifelhafte Gutachten verließen und diese Gutachten den Kern der Entscheidungen bildeten, obwohl Gutachten nur eine die Wahrheitsfindung stützende Rolle spielen dürfen und die Basis der Beweisaufnahme bestätigen oder widerlegen müssten.

Eine Androhung von langen Haftstrafen, falls ein (unter Umständen komplett falsches) "Geständnis" nicht erfolgen sollte, ist bei einer ausbleibenden und nach wie vor rechtlich notwendigen Wahrheitsfindung ein totaler Rechtsbruch, den es vor Gerichten in keinem einzigen Fall geben darf.
Die Praxis sieht leider erheblich anders aus, und das Bundesverfassungsgericht erwartet auch schon, dass die deutschen Gerichte nicht einmal dieser scharfen Rüge Folge leisten werden und drohte aus diesem Grund schon präventiv weitergehende Konsequenzen einer veränderten Gesetzgebung an.

Seit 2009 sind überhaupt Absprachen vor Gericht mit dem eingefügten Teil § 257c StPO in Deutschland gesetzlich geregelt, und seitdem wird sich offenbar kaum an diese gesetzlichen Regelungen gehalten, und was Urteile vor dieser Regelung betrifft, darüber mag man gar nicht nachdenken.
Uns stellt sich gerade auch in der Vielzahl uns bekannter Leidensgeschichten von Einzelpersonen und Familien mehr und mehr die Frage, wie ein ganzer Berufsstand dermaßen abrutschen kann, dass in einem offiziell als "Rechtsstaat" bezeichneten Land eine Praxis gängig wird, die (laut verfassungshütendem Gericht) "in erheblichem Umfang" an Recht und Gesetz vorbei handelt, eine wahrheitssuchende Beweisaufnahme aus welchen Gründen auch immer verhindert und gleichzeitig noch mit moralischem Zeigefinger auf Länder zeigt, die Bananenrepubliken seien und Menschenrechte verletzen.
Wer sich den Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) durchliest, der versteht ohne Jurastudium, dass sich so eine tatsächliche Gerichtspraxis nicht mit aktuellem deutschen und europäischem Recht in Einklang bringen lässt.
Die häufig anzutreffende Fassungslosigkeit über so ein Handeln von Richterinnen und Richtern mag darin begründet liegen, dass man den Begriff "Rechtsstaat" irrtümlich mit "Gerechtigkeitsstaat" verwechselt und erkennen muss, dass vor Gerichten oftmals keine Suche nach Gerechtigkeit im Zentrum steht.

Das, was sich die Richterinnen und Richter deutscher Gerichte bei so einer ausufernden Gerichtspraxis nicht klarmachen, ist, dass Fehlurteile nicht einfach "Justizirrtümer" sind, wie es sich so harmlos anhört, die dann mit einem geradezu lächerlichen Tagessatz je Gefängnistag korrigiert werden können. In solchen Fällen einer systematischen, wie auch immer gefälligen Verurteilung ohne rechtlich korrekte Grundlage sind das keine "Irrtümer", sondern bewusst falsche Entscheidungen.
Eine falsche Verurteilung trifft in der Regel nicht nur die verurteilte Person, sondern ein ganzes Umfeld, zerstört Familien, traumatisiert in erheblicher Weise Kinder und Jugendliche, die besonders schützenswert sind, es ist seelische Gewalt in erheblicher und vielfacher Form gegen Betroffene, oft auch gegen Kinder.

Was das juristisch für diejenigen bedeutet, die aus Gefälligkeiten, Machtinteressen oder einfach nur Bequemlichkeit heraus solche Urteile fällen auf Grundlage von falschen Geständnissen, die unter der Androhung heftiger Konsequenzen entstanden, lassen wir an dieser Stelle offen - die gesetzlichen Regelungen zu so einem Handeln sind jedenfalls klar definiert, aber wen interessiert das schon, wenn sich die Gerichte ohnehin „in erheblichem Umfang über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen“, wie es das Bundesverfassungsgericht formulierte.

Weitere Informationen

Gesetzliche Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland im Strafgesetzbuch:

Zur gesetzlich geregelten Absprachemöglichkeit seit 2009:

Das Strafgerichtsbuch (StGB) über einige mögliche Straftaten im Zusammenhang mit der Wahrheitsfindung und dem Umgang mit Angeklagten (möglicherweise nicht vollständige Auflistung, ein Zutreffen in konkreten Fällen wird unsererseits natürlich nicht bekräftigt, wir sind keine juristische Beratungsstelle):

Ergänzung vom 11.05.2014: Artikel auf n-tv.de über das Buch "Der Richter und sein Opfer. Wenn die Justiz sich irrt" von Thomas Darnstädt über die Fehler im System.
Laut Darnstädt kann es jeden treffen und er zitiert den BGH-Richter Eschelbach: "Es wird die Gefahr übersehen, wie einfach und gebräuchlich es ist, unerwünschte Personen im Wege des Strafverfahrens aus dem Verkehr zu ziehen."

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