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Missbrauch und Misshandlung.
konkrete Schritte, außergerichtliche Hilfen, Verfahren
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Missbrauch und Misshandlung:
Konkrete Schritte, außergerichtliche Hilfen, Verdachtsmomente und mögliche Falschbeschuldigungen

Anmerkung: Die Ausarbeitungen dieser Seite stützen sich neben den bereits genannten Quellen (eigene Erfahrungen innerhalb der Kinderschutzarbeit, Fachpublikationen, Fremderfahrungen und Erzählungen) zusätzlich auch auf konkrete Einschätzungen, Erfahrungen oder publizierte Äußerungen von Fachorganisationen / Hilfsstellen wie Deutscher Kinderschutzbund, Weißer Ring (Opferschutz), andere Kinderschutzstellen und individuelle Aussagen von Fachkräften mit langjährigen Berufserfahrungen eines entsprechenden Feldes, aus den Berufszweigen Psychologie, Psychotherapie, Justizvollzug, Anwaltschaft, Kinderärzte.

Autor dieses dritten Teils ist das Team ju care Kinderhilfe, maßgeblich gestützt durch die vielen Berichte und Erfahrungen anderer Fachkräfte und Organisationen; wir bedanken uns sehr herzlich für die uns gewährte Offenheit in den teilweise sehr schwierigen Themen.

Um die dringend notwendige Arbeit für die Kinder nicht zu gefährden, können die Quellen öffentlich nicht einzeln benannt werden; es gibt leider immer Menschen, die den Einsatz für Kinder fahrlässig oder absichtlich gefährden.

Datum: 25.01.2008 / letzte Ergänzungen am 04.04.2008
Korrekturen Rechtschreibung: 12.10.2015

Übersicht der Unterthemen

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Situation in Deutschland, Ziele der Verbesserung

Die genaueren Details zu diesem Engagement sind auf unserer Themenseite "Kinderrechte" zusammengefasst; hier ein Teilaspekt in Verbindung mit Missbrauch und Misshandlung.

Die Hilfen und auch gesetzlichen Regelungen bei Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung greifen derzeit in Deutschland noch viel zu spät, manchmal setzen sie auch einfach an den falschen Punkten an.
Die tatsächliche Präventivarbeit für Kinder müsste weit mehr unterstützt werden, und so ist beispielsweise unser Engagement zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wie die Aktion des Bündnisses Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF) nur ein Teilziel.

Seelische Misshandlungen, auch in sehr schweren Fällen, werden manchmal achselzuckend von Mitarbeitern des Jugendamtes abgetan, weil man ja keine nachweisbaren Körperverletzungen vor sich habe.
Auch wenn die seelischen Misshandlungen öfters mit körperlichen Misshandlungen einhergehen, wähnen sich Mitarbeiter dieser Ämter manchmal wohl in einer rechtlichen Grauzone und behaupten, nicht tätig werden zu können.

Das darf einfach nicht sein, es müssen rechtlich einwandfreie Möglichkeiten entwickelt werden, dass aus Kinderschutzgründen wenigstens eine Beratung als aktiver Schritt durchgeführt werden kann, und das nicht nur ohne das betroffene Kind.
Genauso wenig ist es in Ordnung, dass Finanzen für Kinderschutzeinrichtungen und Jugendhilfe so knapp gehalten werden, und die Politik auf der anderen Seite medienwirksam tönt, wenn schwerste Fälle wieder einmal in der Zeitung landen.
Da es die Erfahrung der Hilfsorganisationen und Schutzeinrichtungen ist, dass viele Fälle von Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder in Verbindung mit Überforderungen verschiedener Art stehen, müssen unterstützende Hilfen im Vorfeld das Hauptziel sein.

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"Mein Kind äußert ganz heftige Vorwürfe, ich kann mir das aber überhaupt nicht vorstellen! Soll ich das alles glauben?"
Konkrete Schritte, nachdem Ihr Kind etwas über sexuellen Missbrauch oder eine Misshandlung gesagt hat
So schwer solche Situationen sind und alles zusammenbrechen lassen können, an was man bis dahin glaubte:
Ja, nehmen Sie Ihr Kind in so einer Situation ernst!

Auch wenn Sie (vielleicht zutreffende) Zweifel an den Aussagen haben, es ist sehr wichtig, dass Sie Ihr Kind ernst nehmen.
Behalten Sie nach Möglichkeit die Ruhe, zeigen Sie dem Kind, dass es mit diesen Äußerungen vertrauensvoll zu Ihnen kommen kann.
Bemühen Sie sich auch, nicht durch gezielte und bohrende Nachfragen Antworten zu provozieren, auch wenn es Ihnen "unter den Nägeln brennt"; diese suggestiven Fragen könnten eine Abklärung sehr erschweren.
Vermeiden Sie Fragen wie "hat er .... gemacht?" oder "hat sie dich so und so bedroht?".

Wenn Ihr Kind einen verletzten, verängstigten Eindruck macht, schenken Sie Ihrem Kind vertrauensvolle Ruhe und Geborgenheit, lassen Sie Ihrem Kind die Zeit, die es benötigt.

Suchen Sie eine Gesprächsmöglichkeit mit ausgebildeten Fachkräften, vielleicht fragen Sie beim lokalen Kinderschutzbund mal nach, an wen Sie sich wenden können.
Bitte schämen Sie sich nicht, andere Menschen oder Fachleute um Hilfe zu fragen. Niemand ist perfekt, jeder macht mal Fehler, und manchmal kann man alles richtig machen, und trotzdem passiert etwas, was man nie für möglich gehalten hat.

Wenn keine eindeutige und akute Gefährdung des Kindes droht, ziehen Sie ein Beratungsgespräch und die weiteren angebotenen Hilfsschritte auf jeden Fall vor. Eine übereilte Anzeige bei der Polizei oder auch der Gang zum Jugendamt können unter Umständen eine tatsächlich sinnvolle Hilfe unmöglich machen, die Gründe stehen weiter unten.

Vom Jugendamt raten wir in der aktuellen Situation noch ab, wenn keine akute Gefährdung eindeutig vorhanden ist.
Die Jugendämter sind momentan durch die personelle Unterbesetzung und die wohl öfters vorhandene nicht ausreichenden fachlichen Qualifikationen für diese sehr komplexen Bereiche des Missbrauchs und der Misshandlung nicht geeignet, zuverlässige Hilfe in beratender und abklärender Form zu leisten.
Das müssen wir als Summe der Erfahrungen und Ereignisse, die ja auch hin und wieder zusätzlich in den Zeitungen auftauchen, in dieser Weise raten.
Eine Änderung der Finanzierungs- und Ausbildungspolitik ist für die Arbeit der Hilfsstellen dringend erforderlich, das betrifft auch nichtamtliche Kinderschutzstellen.

Sollten Sie bei einem Kontakt mit einer Hilfsstelle den Eindruck gewinnen, dass Ihnen nicht richtig geholfen wird oder der tatsächliche Kinderschutz nicht im Vordergrund der Bemühungen steht, zögern Sie bitte nicht, eine andere Organisation zu kontaktieren.
Auch bei bekannten Organisationen können Fehlberatungen vorkommen, manchmal steht auch nicht der Kinderschutz im Vordergrund, sondern Kompetenzgerangel, Bequemlichkeit, rechtliche Unsicherheiten oder gar eigene Ansichten zu sofortigen Strafverfolgungen von beschuldigten Personen, und die passende Hilfe für ein Kind oder eine vorherige fachgerechte Abklärung wird dabei vernachlässigt.

Ihr Kind benötigt Hilfe, und in Fällen von Zweifeln benötigen Ihr Kind und die beschuldigte Person Hilfe, eine sachliche Vorabklärung im offenen Dialog ist notwendig. Sollte die Hilfsstelle zu einer sachlichen Abklärung nicht in der Lage sein oder das sogar ablehnen, wechseln Sie bitte im Interesse Ihres Kindes die Beratungsstelle.

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Außergerichtliche Hilfen und Abklärung –
gibt es falsche Vorwürfe, Fehlverturteilungen oder verkehrte Maßnahmen?

Oft werden Eltern bzw. Elternteile mit der Konfrontation einer Äußerung zu Kindesmisshandlung oder sexuellem Kindesmissbrauch überrannt, so etwas trifft einen wohl selten vorbereitet.
Es tauchen sofort Fragen auf, ob das denn sein kann, wie es dazu kommen konnte, das Warum und Wie bohrt, Fragen nach eigener Schuld treten auf, abwechselnd werden dem Kind und sich selbst Vorwürfe gemacht.
Daher folgen hier ausführliche Informationen zu möglichen Hilfen, Fehlerquellen, Fragen zur Glaubwürdigkeit.

Es ergeben sich auch Problematiken dadurch, dass vielfach bei Vorwürfen zu Missbrauch oder Misshandlung Hilfen zur außergerichtlichen Abklärung oder Einstufung abgelehnt werden oder fehlen. Dafür sind teilweise sogar die Hilfsstellen selbst verantwortlich, weil übersehen wird, dass diese Vorwürfe innerhalb einer Beziehung entstanden sind und die Befragung nur einer Seite dieser Beziehung zwangsläufig die Gefahr einer Einseitigkeit enthält.
Leider gibt es auch Hilfsstellen, die ganz prinzipiell einen Kontakt mit der beschuldigten Person ablehnen. Im Fall von Zweifeln ist das eine sehr schädigende Haltung, und wir hoffen sehr, dass sich das zum Positiven ändern wird.

So kann es passieren, dass der eigentliche Schaden an einem Kind und an weiteren Bezugspersonen (beschuldigte Person, Familien, Freunde, Nachbarn, Schulkameraden etc.) erst durch das Einleiten eines möglicherweise unnötigen Verfahrens entsteht.
Eine Abklärung der Vorwürfe im Vorfeld in der Weise, dass der Schutz des Kindes (auch vor Gerichtsverfahren) durch ausgebildete, dialogoffene Fachkräfte im Vordergrund steht, könnte eine wesentliche Hilfe für alle Beteiligten sein.
Das ist bisher in Deutschland in der Regel nicht der Fall, eine konkrete gesetzliche Regelung hierfür fehlt völlig.
Wegen der Tatsache, dass Misshandlung und sexueller Missbrauch rechtlich als "Offizialdelikte" gesehen werden, wird eine Strafanzeige von Amts wegen weiterverfolgt und kann nicht zurückgenommen werden, auch wenn andere Überzeugungen zu den Vorwürfen in der Zwischenzeit vorliegen.

Ursachen für falsche Beschuldigungen bezüglich (sexuellem) Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung und Beispiele

Es ist möglich, dass z.B. Missbrauchsvorwürfe sogar komplett falsch sind aufgrund von Umständen, die das Kind zu solchen Aussagen gebracht hat.
Mögliche Gründe, wobei alle genannten Beispiele keine Einzelfälle sind:

  • Neid, Eifersucht
    Beispiel: Nach Auftrennung der leiblichen Eltern entwickelt sich eine neue Partnerschaft; das Kind entwickelt schwere Eifersuchtsgefühle gegen den neuen Papa und versucht durch Vorwürfe des Missbrauchs oder Misshandlungen den neuen Partner "auszuschalten".
    Auch innerhalb von Freundschaften des Kindes mit anderen Personen können Neid und Eifersuchtsgefühle auslösende Faktoren für Falschbeschuldigungen sein.
    Kinder können schon in jungen Jahren so viel Eifersucht aufbauen, dass sie richtige Hass- und Gewaltphantasien entwickeln.
    Besonders Kinder, die wegen seelischer oder auch noch körperlicher Misshandlungen kein gesundes Gefühl für Grenzen haben, übertreten Grenzen sehr leicht; ihnen ist die Bedeutung dessen, was sie tun, in dem Maß natürlich nicht bewusst.
    Das Ausmaß von Neid und Eifersucht bei einem Kind kann auch für Eltern unentdeckt bleiben, da sich Kinder schon sehr früh je nach Umgebung sehr unterschiedlich verhalten können
  • Drucksituationen durch andere, die das Kind direkt zu Falschaussagen bewegen
    Beispiel: Ein anderer Erwachsener benutzt das Kind unter Verwendung der Beziehungssituationen, um einen anderen Menschen zu schädigen.
    So wird das Kind selbst seelisch missbraucht, um eine andere Person wegen angeblichen Missbrauchs oder Misshandlungen zu beschuldigen
  • indirekte Drucksituationen durch andere, die das Kind verängstigen, wobei das Kind dann durch eine Falschaussage eine unschuldige Person belastet und damit diejenigen "schützt", die den indirekten Druck auf das Kind ausüben. Dabei kann es sein, dass die den Druck ausübenden Personen ihr eigenes Fehlverhalten überhaupt nicht sehen
    Beispiel: Ein Kind wird seelisch und körperlich in der Familie misshandelt und vertraut die Details einem Freund an. Dieser spricht mit Hilfsstellen darüber, was man tun könnte. Das Kind bekommt Angst vor einer Eskalation der Übergriffe in der Familie durch dieses "Verraten", auch vor einer Auftrennung der Familie durch Ehescheidung und Eingriffe des Jugendamtes, und lenkt mit einer Beschuldigung des Freundes die gesamte Aufmerksamkeit von der Familie weg und ist so die Gefahr los. Das tatsächliche Fehlverhalten der Familie wird dabei massiv geleugnet.
    Ein Neurologe erzählte zu einem solchen Fall aus seiner eigenen Bekanntschaft: "Die ganze Aggressivität und die Unfähigkeit zum Dialog in der Familie richtete sich dann gegen den Helfer, er hatte keine Chance, nicht einmal vor Gericht. Er wurde tatsächlich als Unschuldiger verurteilt."
  • Gruppendynamik
    Beispiel: Es entsteht durch irgendeine Situation ein Verdacht des Missbrauchs innerhalb einer Kindergartengruppe. Durch unsachgemäße Befragungen, durch das Verhalten der Eltern und anderer Beteiligter, aber auch durch die Fragen selbst, die Beschäftigung mit "solchen komischen Dingen", können Dynamiken entstehen, in der sich die Kinder gegenseitig bestätigen und übertrumpfen.
    Die Faszination dieser 'verbotenen Dinge', der Wörter, die man sonst nicht sagt oder die sich auch einfach spannend anhören, die Aufgeregtheit der ganzen Gruppe - alles kann eine Dynamik der Faszination und falschen Beschuldigungen entwickeln, wobei man den Kindern im Kindergartenalter niemals eine Schuld geben darf.
    Diese Faszination und Gruppendynamik ist nicht nur auf große Gruppen beschränkt; das kann auch in der kleinsten "Gruppe" auftreten, einer Beziehung zwischen zwei Kindern

Eine Anmerkung: Selbst wenn Kinder in einer Familie misshandelt werden, kann bis zu einer bestimmten Entwicklungsstufe die Bindung an die Familie so hoch sein, dass selbst diese misshandelten oder missbrauchten Kinder die Familienbindung mehr schützen wollen als alles andere.
So ist es nicht selten, dass Kinder die innerfamiliären Misshandlungen oder den Missbrauch beharrlich leugnen, und ebenso können engste Freundinnen oder Freunde als angebliche TäterInnen von Missbrauch oder Misshandlung benannt werden - als konsequenter Schutz der eigenen Familie.
Ein Kind kann sich sicher in vielen Fällen trotz schlimmster familiärer Erlebnisse nicht vorstellen, diese Beziehungen zu verlassen, in anderen Beziehungen und Situationen Fuß zu fassen, und ebenso sind grundsätzliche positive Änderungen der bisherigen familiären Verhaltensweisen und Perspektiven für Kinder natürlich nicht vorstellbar oder gar kalkulierbar.
Ein weiterer Aspekt: Kinder erleben durch innerfamiliäre Misshandlungen und Missbrauch eine starke Herabsetzung ihres Wertgefühls. Wenn sie dann noch diese Handlungen außerhalb ihres engsten Vertrautenkreises preisgeben müssen, fühlen sie sich noch mehr herabgesetzt, weil sie sich als Teil dieser Familie empfinden. Daher werden misshandelnde Eltern oft nach außen als gute Eltern verteidigt.

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Missbrauch existent – aber andere Personen werden fälschlicherweise benannt
Es gibt auch die Situation, dass Kinder tatsächlich missbraucht werden, das Kind dann aber eine andere Person als den Täter oder die Täterin benennt.
Die Gründe dafür liegen z.B. in Angstgefühlen, aber auch in Schuld- und Schamgefühlen, die einer Dynamik von Gedanken entspringt: Zur (eigenen) Bestrafung, zur Verärgerung der Bezugspersonen bei Benennung des eigentlichen Täters / der Täterin, des möglichen Wertverlustes in den Augen der Bezugspersonen, und andere Gedanken und Gefühle.

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'Schwächere' Misshandlungen klar aufgedeckt – Hilfe durch Gerichtsverfahren?
Es kann sein, dass "kleinere" Misshandlungsvorwürfe durch Kinderärzte bestätigt werden können, eine therapeutische Hilfe für das Opfer und die Täterperson aber wesentlich besser wäre als eine Haftstrafe oder Bewährungsstrafe mit dem gesamten Gerichtsverfahren und weiteren Schädigungen des ganzen Umfeldes dadurch.
Auch Gerichtsverfahren erzeugen Schäden - durch Aufarbeitung, Veröffentlichung / Verbreitung, Erinnerungen, Konfrontationen, Folgeschäden, es kann sogar zu Retraumatisierungen kommen.
So würde das Kind erneut zum Opfer, wobei der Schaden durch diese gerichtlichen Schritte mit allen Folgeschäden deutlich schlimmer für das Kind sein kann oder sogar in keinerlei Relation mehr zu der auslösenden Handlung steht.
Prinzipiell muss gesagt werden, dass Ähnliches auch bei 'leichteren' Missbrauchsvorwürfen ohne primär erkennbare Schäden und ohne akute Gefährdung gilt.
Auch wenn man sich dabei aus emotionellen Gründen noch mehr als bei Misshandlungsvorwürfen schwer tut, so muss eindeutig der Kinderschutz an erster Stelle stehen, denn darum geht es ja.
Heftige Reaktionen im Umfeld oder ein selbstgerechtes Handeln von Hilfsstellen sind zwar nachvollziehbar, schaden dann aber dem Kind und anderen Kindern unter Umständen sogar schwer.

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Zum Problem der Glaubwürdigkeit und realistischer Beschreibungen
Kinder verheimlichen eher Übergriffe oder Misshandlungen (Stichwort Dunkelziffer), und leider sind sexuell missbrauchte und misshandelte Kinder manchmal mit Unglauben konfrontiert, oder sogar gezieltem Vertuschen durch Erwachsene (durch andere als die Täterperson). Das ist für Kinder sehr schlimm, wenn sie im Moment des Anvertrauens auch noch Unglauben und Ablehnung erleben.

Andererseits gibt es genauso gut, wenn auch seltener, die oben genannten Falschbeschuldigungen aus den unterschiedlichsten Gründen, und selbst Kindergartenkinder können schon in der Lage sein, unschuldige Menschen zu beschuldigen, sich Argumente, Zusammenhänge und Lügen zur Ausräumung von Widersprüchen ausdenken, und dabei auch noch ganz gelassen und überzeugt zu wirken.
In einem Beitrag von 'Verstehen Sie Spaß' wurde das in deutlicher Form gezeigt, wie ein Kindergartenkind eine sogar unbekannte Person schützte, sich Erklärungen und Lügen zur Aufrechterhaltung einer Falschbeschuldigung ausdachte und man dem Kind keine einzige Verunsicherung anmerkte.
Kinder sind zu erstaunlichen Leistungen fähig - in jeder Richtung.

Kinder, die Zusammenhänge kennen, sind ab einem bestimmten individuellen Entwicklungsgrad in der Lage, realistische Beschreibungen von Handlungen, sozialen Beziehungen und sogar realistischen Verläufen von Entwicklungen anzugeben, ohne diese jemals selbst durchgeführt oder erlebt zu haben.
Das ist bei dem vorhandenen Aufklärungsmaterial auch kein Wunder; die auf praxisnahe Beschreibungen und emotionale/soziale Zusammenhänge gezielten Aufklärungsteile der BRAVO beispielsweise, die öfters auch schon Grundschulkinder lesen, unterscheiden sich sehr von der eher medizinisch-biologischen Schulaufklärung.
Kinder mit besserer Beobachtungsgabe nehmen auch viel von ihrer komplexen Umwelt wahr, und sie informieren sich natürlich auch über praktische Fragen der Sexualität, weil das in dem Alter viel interessanter ist als die abstrakten Dinge der Zellteilung.
Andere Quellen über Handlungen und andere Infos gibt es genug, und interessierte Kinder nutzen diese Quellen auch oft ohne das Wissen der Eltern.

Daher kann man bei realistischen Beschreibungen von Handlungen eines Missbrauchs leider nicht davon ausgehen, dass alles tatsächlich so gewesen sein muss.

Es ist sicher eine schwierige Aufgabe, das abzuklären, aber es ist wegen der enormen Bedeutung dieser Verdachtsmomente und der Bedeutung einer gerichtlichen Verfolgung unbedingt notwendig, fachlich gute Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Kinder können nicht überblicken, was sie mit falschen Vorwürfen in diesem Bereich tatsächlich anrichten, und ebenso ist es eine Katastrophe, bei vorgefallenem Missbrauch oder Misshandlung alles "unter den Tisch fallen" zu lassen und dem Kind nicht zu helfen.

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Abklärung im Vorfeld ist Opferschutz

Eine ffachliche Abklärung im Vorfeld, ob es Anlass zum Zweifeln an den Vorwürfen oder andere fragwürdige Umstände gibt (z.B. fragliche Verdachtsmomente zu Missbrauch oder Misshandlung in anderen Beziehungen des Kindes), und ein gesetzlich geregelter Rahmen dafür wäre sicher ein richtiger Schritt zu einem verbesserten Opferschutz – denn Opfer sind

  • tatsächlich misshandelte oder missbrauchte Kinder
  • fälschlich beschuldigte Personen und ihr gesamtes Umfeld
  • Kinder, die durch andere Maßnahmen weniger Schaden nehmen würden als durch ein Gerichtsverfahren.

Die angestrebte Abklärung im Vorfeld ist nicht so gemeint, dass alles glasklar bewiesen wird. Es soll damit nur eine zuverlässige Einschätzung getroffen werden, ob eine gerichtliche Verfolgung überhaupt notwendig und sinnvoll ist, oder ob im Falle tatsächlich bestätigter und zugegebener Handlungen des Missbrauchs oder von Misshandlungen eine freiwillige therapeutische und unterstützende Hilfe für beide Seiten der bessere Opferschutz ist.
Für diese Abklärung sind detailliertere, offene Gespräche mit beiden Seiten erforderlich, also mit dem Kind und auch der beschuldigten Person, denn es sind Vorwürfe einer Beziehung.
Wird nur mit dem Kind gesprochen, dann können existente Widersprüche übersehen werden, falls es diese gibt, und die Hilfsstelle kommt dann mit größter Wahrscheinlichkeit zu dem (falschen) Schluss, dass die Beschuldigungen in der Form zumindest im Kern stimmen, wie sie es gehört hat.

Die Hinweise in diesen Ausarbeitungen sind kein Plädoyer für eine ausbleibende oder geringere Bestrafung von Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch, sie sind ein Plädoyer für einen besseren Kinderschutz und Opferschutz.
So schlimm Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung auch sind, die Maßnahmen müssen den tatsächlichen Kinderschutz als oberstes Ziel im Auge behalten, das Kind selbst muss im Zentrum der Bemühungen stehen, ebenfalls potentielle Opfer, die es aus unterschiedlichsten Gründen geben könnte, auf beiden Seiten.

Da es sehr vereinzelt bei Besuchern dieser Themenseiten im Internet wohl ein Missverständnis bezüglich der Ausführungen gab und sich das möglicherweise wiederholen könnte, möchten wir ein paar Kernpunkte ganz klar herausstellen:

  • hier geht es nirgendwo darum, dass Täter als Opfer dargestellt werden.
    Es wurde eindeutig beschrieben, dass falsch beschuldigte Personen und unschuldig Verurteilte Opfer sind, inklusive ihrer gesamten Umgebung.
    Da es dann um Unschuldige geht, sind sie eindeutig keine Täter, können natürlich kein "Schuldbewusstsein" für nicht begangene Taten entwickeln und benötigen auch keine Therapie für eine nicht vorhandene Krankheit oder Störung.
    Das Aufzwängen einer "Therapie" ohne korrekte Diagnose ist dann gleichzusetzen mit einer Körperverletzung oder Verstümmelung, die durch das Operieren eines gesunden Menschen begangen würde.
    Die therapeutischen Fachstellen sind in der medizinischen Pflicht, durch eine umfassende und unabhängige Diagnose die Auswirkungen eines Gerichtsdeals wegen einer Falschbeschuldigung nicht noch auszuweiten.
    Das ist in diesem Fall praktizierter Opferschutz unter Beachtung der Basisgrundlage der heute akzeptierten ärztlichen Ethik:
    "Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden." (aus dem Eid des Hippokrates)
    Wenn schon die Ermittlungsbeamten, Gutachter und Richter versagt haben, sich für eine wenigstens einigermaßen gerechte Wahrheitsfindung als Basis ihres Urteils zu bemühen, dann sind anschließend Therapiestellen in der Pflicht, Unabhängigkeit und Vorurteilsfreiheit sowie Professionalität zu zeigen.
    Das sehen wir als wesentliche Basis sowohl für einen unschuldig Verurteilten, als auch für Opfer von Gewalttaten, wenn die Opfer durch ein fehlerhaftes Urteil oder anschließende Maßnahmen nicht ausreichend versorgt oder geschützt werden.
    ju care Kinderhilfe verharmlost Taten des Missbrauchs oder der Misshandlung nicht, niemand von ju care Kinderhilfe toleriert oder praktiziert gar solche Handlungen.
    Unsere Webseite dürfte das auf vielen Ebenen unmissverständlich klar machen, dass wir von Herzen gegen jede Art von Gewalt gegen Kinder unser ganzes Engagement setzen, für die seelische, körperliche und sexuelle Selbstbestimmtheit und völlige Unversehrtheit von Kindern.
    Unsere Ausführungen beziehen sich auf die Realitäten der Praxis und versuchen, den Opferschutz auf sachliche Weise in den Vordergrund zu stellen, weil eine Konzentration auf eine strafrechtliche Verfolgung ausgerechnet den Opferschutz und den tatsächlichen Kinderschutz verhindern kann und manchmal sogar überhaupt erst Opfer erzeugt.
    Wenn noch Fragen offen sein sollten: Wir stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch immer zur Verfügung!
  • es gibt echte Täter, die ihre Taten verharmlosen, die sogenannte Leugnergruppe, die eventuell schwerer therapierbar ist. Das wird von Fachleuten unterschiedlich gesehen. Diese Leugnergruppe kennzeichnet sich dadurch, dass sie mit der Zeit Teile zugeben, andere Teile aber verharmlosen und Handlungen als normal hinstellen wollen.
    Aber niemals werden Personen dieser Gruppe aktiv für Verhaltensweisen eintreten, die ein Missbrauchsumfeld zerstören und Kinder gegen Missbrauch stärken
  • beide Gruppen gibt es ebenso wie die Täter, die nicht verharmlosen. Die Existenz einer dieser Gruppen zu leugnen geht völlig an der Realität vorbei.
    Es gibt also
    • leugnende, verharmlosende echte Täter
    • bekennende Täter
    • unschuldig Verurteilte

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Anzeige und Gerichtsverfahren

Wie läuft das ab, was ist zu beachten?

Hier nur ein paar Stichpunkte und Antworten, die die ersten wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch aufgreifen.

Frage: Muss ich eine Anzeige erstatten?

Antwort: Nein. Es gibt bei Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch oder sexueller Nötigung keine Verpflichtung, Anzeige zu erstatten.

Wenn Sie mit einer Anzeige zögern sollten, um Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen, denken Sie bitte an die mögliche Beweissicherung von verwertbaren Spuren, insbesondere von Kleidungsstücken.
Verpacken Sie solche Kleidungsstücke in Papiertüten.
Falls medizinische Untersuchungen sinnvoll sind, lassen Sie diese umgehend durchführen, auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, dass eine Anzeige erstattet werden soll.

Frage: Wo erstatte ich Anzeige, und was geschieht dabei?

Anwort: Wenn es eine akute Gefahr gibt, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei mit dem Notruf 110.
Eine Strafanzeige können Sie beim zuständigen Kommissariat erstatten.
Befragungen/Vernehmungen werden dann detailliert durchgeführt.

Frage: Kann ich die Anzeige wieder zurücknehmen?

Antwort: Nein. Eine Anzeige zu Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch und auch körperlicher Misshandlung ist die Anzeige eines so genannten Offizialdeliktes.
Sobald die Polizei von solchen Aussagen erfährt, ist sie von Amts wegen verpflichtet, die weiteren Ermittlungen einzuleiten, was in der Regel ein Gerichtsverfahren nach sich zieht.
Beachten Sie daher besonders bei Verdacht auf Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung bitte die Ausführungen im Abschnitt "Außergerichtliche Hilfen und Abklärung", um einen maximal möglichen Kinderschutz und Opferschutz zu gewährleisten.
Das in wohl manchen bayerischen Polizeigebäuden aushängende Motto "Nicht Anzeigen schützt nur die Täter" ist in der Praxis nicht durchgängig wahr und setzt nicht den tatsächlichen Opferschutz in den Vordergrund.

Frage: Was geschieht nach einer Anzeigenerstattung?

Antwort: Die Ermittlungen werden von der Kriminalpolizei aufgenommen, Zeugen befragt, mögliche Spuren gesichert.
Die Staatsanwaltschaft erhält die Ergebnisse.
Beschuldigte Täterpersonen werden in der Regel in Untersuchungshaft genommen, weil mindestens einer der drei Haftgründe seitens der Staatsanwaltschaft und Richter angenommen wird:

  • "Verdunklungsgefahr" (beschuldigte Person wird prinzipiell verdächtigt, Beweise beseitigen zu wollen)
  • Fluchtgefahr
  • Suizidgefahr (d.h. der beschuldigten Person wird unter Annahme längerer Haftstrafen unterstellt, sich durch Selbstmord einem Gerichtsverfahren zu entziehen)

Bei einer akuten Gefährdung eines Opfers durch eine beschuldigte Täterperson ist eine Inhaftierung natürlich eine große Erleichterung für das Opfer.

In der Regel entscheidet die Staatsanwaltschaft, die Anklage nicht fallen zu lassen, und leitet die Unterlagen an das zuständige Gericht weiter, wobei die Richter ebenfalls in der Regel beschließen, eine Hauptverhandlung zu eröffnen.
Erst in einer Hauptverhandlung werden die Aussagen aller Seiten genauer geprüft und erörtert.

Es dauert häufig sehr lange, bis eine Hauptverhandlung stattfindet; laut Information vom Frauennotruf Lübeck seien 6 Monate bis 2 Jahre keine Seltenheit.

In einer Hauptverhandlung werden nach einem genau geregelten Ablauf ZeugInnen und beschuldigte Person(en) gehört, Anträge gestellt, Gutachten vorgelesen und so weiter.
Die Hauptverhandlung erstreckt sich üblicherweise über mehrere Prozesstage und ist für alle Prozessbeteiligten sehr anstrengend.
Nach deutschem Recht ist die Gerichtsverhandlung grundsätzlich öffentlich.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann nur in Teilen durch begründete Anträge eventuell genehmigt werden, wobei dann auch alle Vertrauten und Angehörigen den Saal verlassen müssen.

Das Gericht fällt ein Urteil und entscheidet auch über Auflagen, die die Täterperson(en) zu erfüllen haben, sowie über eventuelle Therapien.

Auf den entsprechenden Themenseiten von Frauennotruf Lübeck erhalten Sie zu den rechtlichen Dingen noch einige weitere Informationen.

Genauere Informationen über einzelne Abschnitte der Verhandlungen und der Zeit vor den Hauptverhandlungen erfragen Sie bitte bei einem Anwalt oder der Opferschutzstelle Weißer Ring e.V.

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Zu geringe Strafe, Verurteilung Unschuldiger. Wie kommt es dazu?
Gutachten, Ermittlungen, Verfahrensökonomie, Absprachen von (falschen) Geständnissen

Ein sehr oft und heftig diskutiertes Themenfeld, besonders dann, wenn es um Urteile im Bereich Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch geht.

Hier sollen jetzt möglichst sachlich einige Fakten und Begründungen genannt und Zusammenhänge verdeutlicht werden, die auf fachlich versierten Quellen mit langjährigen Berufserfahrungen basieren.

Gutachten

Die psychologischen Gutachten bilden (leider) die zentrale Basis vieler Entscheidungen in diesem Feld.
Gutachter können zu dem Schluss kommen, dass eine Täterperson zukünftig vermutlich nicht mehr gefährlich für andere Menschen sein wird und therapiert sei; kommt es dann doch wieder zu Übergriffen, wird in der Öffentlichkeit zurecht die Frage gestellt, wie so ein Mensch wieder in die Freiheit entlassen werden konnte.
Gutachter können zu dem Schluss kommen, dass die Aussagen eines Kindes wahrscheinlich richtig sind, aufgrund eines angewendeten Befragungsschemas mit realistisch klingenden Antworten und einer angewandten allgemeinen Ausschlusstheorie. Dieses Gutachten gilt dann insbesondere bei fehlenden Beweisen als zentrale Entscheidungsgrundlage.

Gutachten werden nur für einen genau begrenzten Umfang erstellt, die Gutachtenaufgabe betrifft daher nur die eigentliche Aufgabenstellung und lässt andere Bereiche sowie Aussagen anderer Personen, auch wenn sie maßgeblich beteiligt sind, außer Acht.

Gutachter "bauen" aus den Gesprächen und Fragen ein Bild, das Gutachten.
Ohne Zweifel sind selbst mehrere Gespräche zu einer komplizierten Angelegenheit auch im normalen Leben nicht ausreichend, alles richtig zu verstehen; das betrifft erst recht Gutachter, die ja diesen Menschen nicht bereits aus dem normalen Leben kennen.
Auch die Gutachter sehen einem Menschen nur vor den Kopf, es können auch durch Missverständnisse und sogar suggestive Fragen falsche Einschätzungen und eklatante Übertragungsfehler entstehen. Gutachter sind eben auch nur Menschen, und Menschen machen eben Fehler, können voreingenommen oder beeinflusst sein.

Das System der Gutachten ist derzeit nicht so gebaut, Fehler und daraus resultierende Fehlurteile anderer Instanzen bestmöglich zu vermeiden.
Soll ein Gutachten über einen beschuldigten Menschen erstellt werden, der in Untersuchungshaft genommen wurde, so berücksichtigt das Gutachten nicht die mögliche Fragestellung, ob die vorgeworfenen Taten überhaupt so stattgefunden haben könnten oder nicht - der Auftrag des Gutachters setzt die bis zu dem Zeitpunkt nicht nachgewiesenen Taten als angebliche Fakten schon voraus. In der Öffentlichkeit sind diese Gutachten bekannt mit dem Zusammenhang der "verminderten Schuldfähigkeit", es geht hierbei nur um Fragestellungen einer möglichen Drogenabhängigkeit und Persönlichkeitsstörungen.

Man erkennt aus diesen Punkten zu den Gutachten, dass Gutachter in diesem Themenfeld eine immens hohe Verantwortung tragen und den Gutachten nicht eine nur angemessene stützende Bedeutung zugemessen wird, sondern unter Umständen auch in unangemessener Weise eine ganz zentrale.

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Ermittlungen

Bei Ermittlungen sollen Beweise aufgenommen werden, um den Sachverhalt möglichst zu klären.
In der Praxis werden auch hier Fehler gemacht: Untersuchungen nicht oder zu spät angeordnet, Beweismittel nicht gesichert, fehlerhafte Auswertungen durchgeführt, und Ermittlungen können voreingenommen interpretiert bzw. missdeutet werden, was ein selektives Ergebnis zur Folge hat, das nicht mehr den Sachverhalt neutral darstellen kann.
Diese selektive Vorfärbung kann alle weiteren Schritte in eine völlig verkehrte Richtung lenken.

Absprachen im Strafverfahren – "gedealte Urteile" und (falsche) Geständnisse

Absprachen im Strafverfahren gibt es laut einem Artikel im Anwaltsblatt sehr häufig:
"Vorsichtigen Schätzungen zufolge werden inzwischen weit mehr als 50 % aller Strafverfahren mit einem abgesprochenen Ergebnis erledigt,...."
(Quelle: Anwaltsblatt 07/2006, DeutscherAnwaltVerein; Seite 23, Artikel "Absprachen im Strafverfahren", von Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Schünemann, München, und wiss. Ass. Rechtsanwältin Judith Hauer, München. Prof. Schünemann ist Inhaber des Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie der Ludwig-Maximilians-Universität München).

Diese Absprachen sollen prinzipiell ein Gerichtsverfahren verkürzen, mit Geständnissen sollen Opferzeugen vor einer Aussage vor Gericht geschützt werden, und gleichzeitig wird der beschuldigten Person dafür eine Strafmilderung angeboten.
Diese Absprachen finden außerhalb der Hauptverhandlungen statt.

In der Publikation des Anwaltsblatts wird sehr detailliert auf die gängige Praxis und die Kritikpunkte eingegangen, es lohnt sich sehr, den Artikel zu lesen, um aktuelle Vorgänge bei Gerichtsverfahren zu verstehen; Zusammenhänge, die nicht in Zeitungsartikeln erscheinen.
Selten findet man kleine Hinweise auf diese Praxis, kann sie aber natürlich nicht verstehen, weil es das gängige Bild ist, dass vor Gericht Recht gesprochen wird und der Sachverhalt untersucht wird.
So gibt es "taktische Geständnisse" ohne tatsächliche Einsicht sowohl bei Schuldigen, um eine mildere Strafe zu erreichen, als auch als sehr tragische Form bei Unschuldigen, denen die Unmöglichkeit eines anderen Weges deutlich gemacht wurde.
Aus einem aktuellen Fall, und hier taucht diese Praxis doch mal in der Zeitung auf:
"Der Angeklagte räumte die Tat, wenn auch ohne Reue oder gar Entschuldigung, formal ein. Es war aber nur ein taktisches Geständnis. Denn ein Geständnis, ob kalt oder aufrichtig, wirkt sich strafmildernd aus. Und so wurde die Strafe um drei Monate abgemildert."
(Quelle: DerWesten, Artikel vom 29.01.2008)

Zum verfahrensabkürzenden, vorher ausgehandelten Geständnis:
"Mittels des Geständnisses soll die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung überflüssig gemacht werden, zugleich ist es aber zentraler Verhandlungsgegenstand und soll als wesentlicher Strafmilderungsgrund dienen,....."

So kann es sein, dass ein Geständnis im Wesentlichen der gerechten Beurteilung des Sachverhaltes entspricht und so das Verfahren aus gutem Grund abgekürzt werden kann, und Opferzeugen vor einer belastenden Aussage vor Gericht geschützt werden.
Andererseits kann die gleiche Regelung dazu führen, dass das Geständnis nur eine "Kapitulation vor den Offerten oder Drohungen des Gerichts" ist und laut Forderung im Artikel von Dr. Schünemann und Hauer "so begrenzt bleiben muss, dass ein Unschuldiger dadurch nicht zu einem falschen Geständnis verleitet werden kann".

Es gibt Falschbeschuldigungen und auch Fehlurteile, gedealte Prozesse und schnelle "Geständnisse", zu denen Menschen zur Erzielung einer Bewährungsstrafe oder einer geringeren Haftstrafe letztendlich auch geradezu genötigt werden können.

Auch Kinder können zu Unrecht Menschen beschuldigen, aufgrund unterschiedlicher Beweggründe (siehe oben), sie können bei tatsächlichem Missbrauch auch aus Angst und anderen emotionellen Gründen einen anderen Menschen als Täter / Täterin angeben, sie können ebenso aus Scham und Furcht den Missbrauch verheimlichen.
In Gerichtsprozessen kann es in beiden Richtungen zu Fehlurteilen kommen: Zu milde Strafen oder Auflagen für gefährliche Täter / Täterinnen, und ebenso gibt es Verurteilungen von völlig unschuldigen Menschen.
Ein Gerichtsprozess garantiert in dem jetzigen System von Anzeige, Untersuchungen, Gutachten und den Prozessen selbst leider nicht eine echte, gerechtigkeitsgetreue Beurteilung der Fakten.
So geschehen einerseits immer wieder die traurigen Fälle von Straftäterentlassungen mit anschließend neuen Opfern, und andererseits können Unschuldige zu "Geständnissen" genötigt werden, indem ihnen vorher klargemacht wird, dass sowieso die Vorwürfe nicht völlig ausgeräumt werden könnten, und man nur mit einem kompletten und widerspruchsfreien Abnicken aller Vorwürfe eine Bewährungsstrafe bekäme.

Auch Frontal21 berichtete 2007 über die Praxis der "verabredeten Urteile", die sogar noch per Gesetz zu einem Standard gemacht werden sollen.

Im jetzigen System ist die Gefahr eines ungerechten Urteils sehr hoch, zumindest wenn es um Indizienprozesse ohne Beweise bei sexuellem Missbrauch geht, und die Gefahr der möglichen nicht aufgedeckten Verflechtungen eines gefährlichen Menschen ist auch nicht zu unterschätzen.

In Kurzfassung die Kette, die eine Verurteilung eines Unschuldigen im Feld "sexueller Missbrauch" möglich macht:

  • Falsche Beschuldigungen aus einem oder mehreren der oben genannten Gründe, Anzeige wird erstellt
  • Aussagen des Kindes hören sich realistisch an, Gutachten kommt zu dem Schluss einer hohen Glaubwürdigkeit; Widersprüche werden nicht verfolgt, andere mögliche Zusammenhänge außer Acht gelassen
  • mögliche Beweise oder Gegenbeweise, die sich auf geschilderte Handlungen beziehen, werden nicht gesichert, Kind wird nicht untersucht
  • Inhaftierung der beschuldigten Person wegen angenommener Gründe (siehe oben)
  • "Forensisches Gutachten" wird über die beschuldigte Person erstellt; dieses hat nicht zum Ziel, überhaupt festzustellen, ob die Beschuldigungen richtig sein könnten oder nicht. Das Gutachten soll nur festlegen, ob eine Unterbringung nach dem Urteil in einer psychiatrischen Klinik notwendig ist oder nicht, und ob eine verminderte Schuldfähigkeit der inhaftierten Person anzunehmen sei; der bestellte Gutachter setzt also zu dem Zeitpunkt schon voraus, dass die Vorwürfe richtig sind
  • Vor dem ersten Verhandlungstag wird der beschuldigten Person deutlich gemacht, dass sich nicht alle Vorwürfe zweifelsfrei ausräumen lassen würden, und man daher nur mit einem vollen Geständnis eine Gefängnisstrafe vermeiden wird
  • beschuldigte Person lässt sich zur Vermeidung einer mehrjährigen Gefängnisstrafe darauf ein, das wird vor einer ersten (öffentlichen) Verhandlung auch so weitergegeben, die Beteiligten wissen also auch schon vor dem eigentlichen Prozessbeginn um die Vereinbarung des Geständnisses
  • Verhandlungen beginnen, das vereinbarte Geständnis wird gegeben, die beiden Gutachten dienen in dem Zusammenhang als maßgebliche Basis des darauf folgenden Urteils

An keiner einzigen dieser ganzen Stellen ist die beschuldigte Person nach Fakten, Zusammenhängen, Erklärungen, Einstellungen oder möglichen Gegenbeweisen gefragt worden. Das Urteil wird im Falle eines Indizienprozesses auch noch ohne einen einzigen Beweis gefällt.
Von alledem erscheint in der Regel nichts in der Zeitung, die Zeitungsartikel enthalten Auszüge aus den "gedealten Tatsachen", die keine sind.

Eine Psychologin, die diese Art der Verfahren seit langer Zeit kennt und die Ereignisse eines Missbrauchsprozesses "vorher" und "nachher" verfolgt, erzählte von einem solchen Fall aus der Praxis und meinte dazu:
"Es ist unerträglich, dass in diesem Bereich eine solche Absprachepraxis durchgeführt wird".

Nachtrag vom 04.04.2008:
Ein aktueller Bericht am 03.04.2008 auf WDR 5 mit dem Titel
"Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs – wie leicht die Justiz irren kann"
zeigt sehr deutlich und ganz aktuell die Problematik auf.
Den Beitrag von Maike Mackerodt können Sie im RealMedia-Format auf der WDR-Seite anhören:

Titelseite "Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs – wie leicht die Justiz irren kann"
anhören: "Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs – wie leicht die Justiz irren kann"
(RealMedia-Format, Player kann hier heruntergeladen werden)

Unschuldig verurteilt - warum keine höheren Instanzen? Gibt es Chancen?

Manche fragen sich vielleicht, warum sich ein Unschuldiger auf so ein falsches "Geständnis" zur Vermeidung einer Haftstrafe einlässt, nicht in höhere Instanzen geht etc.

Wird sich so ein Unschuldiger nicht auf diesen Deal einlassen, wird er nach den oben genannten Zusammenhängen mit höchster Wahrscheinlichkeit eine mehrjährige Gefängnisstrafe erhalten. Für die Öffentlichkeit sieht es dann genauso aus, als wenn er schuldig sei, weil die Öffentlichkeit eine gerechte Aufarbeitung der Fakten vermutet. So ist der Unschuldige dann doppelt zu Unrecht bestraft: Neben dem Stempel "Kinderschänder" und den ganzen Folgen muss er auch noch jahrelang ins Gefängnis, was für einen so Verurteilten eine furchtbare Sache ist, aus mehreren Gründen.
Spätestens dann, wenn so ein Unschuldiger auch noch Familie hat, ist es nicht verwunderlich, wenn er sich auf diese Kapitulation einlässt.
Eine realistische Chance, in einer höheren Instanz gegen das Urteil anzugehen, gibt es nicht.
Sollte sich das beschuldigende Kind aber möglicherweise später aufgrund der Schuldgefühle (es ist ja in der Regel selbst Opfer, auf andere Art) und einem stärker werdenden Gefühl für Gerechtigkeit entschließen, zuzugeben, dass kein Missbrauch stattgefunden hat, so gibt es dann doch eine realistische Chance, gemeinsam in einer Wiederaufnahme des Verfahrens das Urteil rückgängig zu machen und die ganzen Schäden und Verletzungen, die ja an vielen Seiten jahrelang immer wieder neu entstehen, zu beenden.
Eine Bestrafung muss das Kind für seine früheren Falschbeschuldigungen nicht fürchten, da die gesetzlichen Grenzen für strafmündiges Alter gelten.

Opferschutz muss ins Zentrum der Bemühungen

In beiden Fällen sind vorher vereinbarte Geständnisse fatal: Wenn ein Unschuldiger verurteilt wird, gibt es viele unnötige Opfer. Schleicht sich ein wirklich gefährlicher Mensch auf diese Weise möglichst schnell wieder in die unkontrollierte Freiheit, dann ist das ebenso unerträglich und eine Katastrophe für die nächsten Opfer.

Wer die Opfer im Falle eines tatsächlichen Täters sind und sein könnten, ist klar.
Im Falle eines unschuldig Verurteilten muss man sich die Dimensionen vor Augen halten, die in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind.
Die oben erwähnte Psychologin schilderte das so plastisch aus dem ihr bekannten Fall, dass wir das hier so wiedergeben wollen:

  • Opfer ist die verurteilte Person selbst, die den Stempel "Kinderschänder" auf der Stirn trägt
  • weitere Opfer in direkter Nähe: Ehepartner, eigene Kinder. Sie sind zunächst Opfer durch die seelischen Verletzungen infolge der Inhaftierung (Untersuchungshaft, die um einiges härter ist als die nach einem Urteil eventuell erfolgende Strafhaft; in der Untersuchungshaft gibt es faktisch so gut wie keine Rechte mehr, auch wenn es gesetzliche Regelungen gibt. Die Praxis sieht anders aus), Opfer durch die Vorwürfe selbst, durch die Veröffentlichung, die Gerichtsverhandlung, die Beschuldigung eines Partners und Elternteils als Kindesmissbraucher
  • möglicherweise sind im Vorfeld, also vor den Verhandlungen, andere Kinder als mögliche Zeugen polizeilich befragt worden, und erleiden dadurch eine starke Verunsicherung und Verängstigung, sie sind ebenfalls Opfer und wären es erneut geworden, wenn durch das "Geständnis" nicht alle Aussagen vor Gericht vermieden worden wären
  • die Welle der Information über die Verurteilung setzt sich im Verwandten- und Bekanntenkreis fort, in der Nachbarschaft, der Arbeitsumgebung
  • hat die verurteilte Person schulpflichtige Kinder, werden diese Kinder auf lange Zeit hinaus Opfer immer wieder erneuter Verletzungen: Im Alltag, im Umgang mit Freunden, auf Schulfesten und anderen Schulaktivitäten
  • das Kind, das mit den unwahren Beschuldigungen eine Welle von Folgen ausgelöst hat, fühlt sich eventuell schuldig und ist dann ebenfalls Opfer. Bis zu einem bestimmten Entwicklungsgrad können Kinder solche Folgen einfach nicht im Geringsten erahnen, es ist Aufgabe erwachsener Fachkräfte, eine Vorabklärung mit größtmöglicher Sachlichkeit und Offenheit vor einer Anzeigenerstattung durchzuführen, wobei beide Seiten in die Vorabklärung einbezogen werden müssen
  • das Kind, das die Beschuldigungen ausgesprochen hat, seine Familie und das nähere Umfeld kommen auch auf lange Zeit hinaus nicht zur Ruhe, es gibt immer wieder Überschneidungen mit diesem Thema; so ist es als eigentliches Nicht-Opfer dann doch durch das Verfahren selbst zum Opfer geworden

Um weiteren Schaden zu vermeiden, vor allem an Kindern, ist eine Umgebung gefragt, die im Dialog steht mit der verurteilten Person und der Familie.
Jeder sieht einem anderen Menschen nur vor den Kopf, daher ist eine Beobachtung des tatsächlichen Verhaltens immer notwendig, sowie ein wachsames, aber nicht panisches eigenes Verhalten.
Auch bei wegen Drogenhandels, körperlichen Gewaltdelikten außerhalb sexueller Gewalt und anderen Dingen verurteilten Menschen sollte man aufmerksam beobachtend die eigenen Kinder ihr Leben frei entwickeln lassen.
Eine Verunsicherung schadet Kindern, und sie meistern dadurch nicht wirklich sicherer ihr Leben.
Mehr dazu können Sie in dem Abschnitt
"Pädophilie / Pädosexualität" lesen.

An dieser Stelle möchten wir den Landesvorsitzenden des Opferschutzes "Weißer Ring e.V." zitieren, der in dem Vorwort zum ersten Niedersächsischen Opferschutzbericht Juni 2007 als Schlussbemerkung schrieb:
"Den Niedersächsischen Opferschutzbericht begrüße ich sehr und hoffe, dass er dazu beiträgt, die bestehende Situation nicht nur zu beschreiben, sondern mehr Sachlichkeit und den besonders notwendigen respektvollen Umgang mit Opfern zu fördern."
(Quelle:
Niedersächsisches Justizministerium, Bericht der Landesregierung)

Sachlichkeit und respektvoller Umgang mit Opfern. Opferschutz als Zentralthema, und darum geht es.

[nach oben, Übersicht]

Einsatz von ju care Kinderhilfe für die Verbesserung des Opferschutzes

Da wir im Regelfall keine direkte Arbeit mit Opfern und Täterpersonen durchführen, sondern meistens in diesen Bereichen nur unterstützende Medienarbeit für Hilfsorganisationen leisten, setzen wir uns neben dieser Unterstützung auch auf informeller und politischer Ebene für die Verbesserung des Opferschutzes ein.

Nachfolgende Verbesserung halten wir aufgrund der vielen Berichte und Erfahrungen der genannten Quellen für wichtig.

Vorschläge, die sich auf Bereiche vor einem gerichtlichen Verfahren beziehen:

  • verbesserte Unterstützung der Kinderschutzstellen
  • Unterstützung besserer Ausbildung, auch in Ämtern
  • gesetzliche Regelungen für eine Vorabklärung in Verdachtsfällen durch fachlich qualifizierte Hilfsstellen, bevor eine Anzeige als Offizialdelikt aufgenommen oder weiterverfolgt wird (beispielsweise eine gesetzliche Verpflichtung zu mehreren Beratungsgesprächen in Verdachtsfällen ohne eindeutige Akutgefährdung der Unversehrtheit des Kindes); die Finanzierung der Hilfsstellen muss natürlich gesichert sein, das auch anbieten zu können

Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Regelungen im Sinne eines Opferschutzes:

  • gesetzliche Regelung, dass bei Verfahren mit Zeugen oder Opfern im Kindesalter die tatsächliche Öffentlichkeit vom gesamten Verfahren ausgeschlossen werden kann, wenn beide Seiten einem solchen Antrag zustimmen. Im Gegensatz zur jetzigen Regelung sollte es dann aber möglich sein, Vertrauenspersonen zu benennen, die dann nicht ausgeschlossen sind. Dieser Vorschlag dient ausschließlich dem Kinderschutz, auch im erweiterten Sinn für die Zeit nach einem Verfahren.
  • grundsätzliche und ohne komplizierten Antrag begründete Möglichkeit für kindliche Zeugen, in Anwesenheit von vertrauten Personen und ausgebildetem Fachpersonal in einem Extraraum aussagen zu können, wobei die beschuldigte Person die Aussagen ebenfalls in Anwesenheit anwaltlicher und vertrauter Personen in einem anderen Raum mithören darf, unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Kinderschutz unter gleichzeitiger Wahrung des Rechtes eines Beschuldigten, die Aussagen im Detail zu hören)
  • Gutachten müssen die Möglichkeit mit einschließen, dass es Zusammenhänge außerhalb der eng gefassten Grenzen des Auftrages gibt; diese Zusammenhänge müssen bei gegebener Bedeutung ebenfalls die gleiche Berechtigung vor Gericht haben wie der eigentliche Auftrag
  • Gutachten müssen Aussagen beider Seiten abwägen danach zu einer Gesamtbeurteilung führen; die gutachterliche Beurteilung nur eines Teilbereiches und einer einzigen Person muss aufgrund der Komplexität der Vorwürfe, die sich (möglicherweise) innerhalb einer Beziehung ergeben haben, abgeschafft werden
  • Die gutachterliche Beurteilung mit quasi vorgegebener Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit der Vorwürfe muss insgesamt abgelehnt werden; es darf nicht sein, dass ein forensisches Gutachten schon vor einer Erörterung der gerechten Fakten gestellt wird unter der Annahme, dass die Vorwürfe richtig seien

[nach oben, Übersicht]

Gesamtziel des Engagements

Wir möchten mit unserem Engagement möglichst auf der Präventivseite etwas bewirken, bevor Kindern etwas passiert.
Stärkung der Kinder, Sensibilisierung der Eltern und der allgemeinen Gesellschaft für die Rechte der Kinder, besonders für die Basis:

"Mein Körper und meine Seele gehören mir selbst", und Werbung für ein aktiveres und liebevolles Leben mit Kindern.

In Kurzform
Diese Seite...

... zeigt, welche Schritte zu beachten sind, wenn ein Kind Missbrauch oder Misshandlung meldet.
Es werden mögliche Fehlerquellen gezeigt, und die Notwendigkeit eines beratenden und abklärenden Gespräches begründet.

"Was soll ich jetzt tun??"
Der schockierende Ernstfall ist da, Fragen und Hilflosigkeit.
Ruhe, Verständnis und Vertrauen für das Kind, und das Aufsuchen einer geeigneten Beratungsstelle sind sehr wichtig.

Hilfen und Vorabklärung
Eventuelle Falschbeschuldigungen können zu schweren Problemen führen. Gründe dafür gibt es viele, deswegen ist ein offener Dialog mit beiden Seiten zur Abklärung wesentlich.
So können durch ein falschaussagendes Kind andere Personen als Täterpersonen genannt werden, und in manchen Fällen ist eine freiwillige Therapie der betroffenen Seiten besser als eine gerichtliche Verfolgung.
Der Kinder- und Opferschutz muss immer im Vordergrund aller Bemühungen stehen.

Das Vorhandensein einer realistischen Beschreibung ist nicht ein Beweis der Wahrheit, und allein deswegen ist auch schon eine Vorabklärung ein wesentlicher Opferschutz.

Gerichtsverfahren: wie läuft eine Anzeige und was kommt danach?
Fragen und Antworten zu diesem Bereich.

Gerichtsverfahren und Urteile: die vieldiskutierten Entlassungen, zu milde Strafen, Verurteilung Unschuldiger.
Die Problematik der Gutachten wird hier gezeigt.
Vorher vereinbarte Absprachen in Gerichtsverfahren können ein Opferzeugenschutz sein, aber auch eine fatale Praxis zur Verurteilung Unschuldiger.

Engagement von ju care Kinderhilfe zielt in diesen Bereichen auf Sensibilisierung und Stärkung, und auf informative und politische Arbeit zur Verbesserung der Unterstützung von Hilfsstellen und Klärungsmöglichkeiten im Sinne eines Kinder- und Opferschutzes.

Externe Beiträge zur Information:

WDR-Beitrag vom 03.04.2008:
"Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs – wie leicht die Justiz irren kann"
( Beitrag anhören)

Erster Niedersächsischer Opferschutzbericht (PDF-Datei)

Themenseiten von Frauennotruf Lübeck


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Neue Wege ist eine Bochumer Beratungsstelle gegen Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch von Kindern, eine Einrichtung des Caritasverbandes für Bochum e.V.
Die Einrichtung arbeitet eng mit der Kinderklinik zusammen, sodass bei Bedarf auch ärztliche Hilfe möglich ist.
Zu Neue Wege können alle Bochumer Kinder und Jugendliche kommen, die Hilfe benötigen, und auch Eltern und Bezugspersonen, die Rat benötigen. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym.

Kinderschutzbund Bochum
Der Kinderschutzbund in Bochum bietet viele Möglichkeiten der Beratung, Hilfe und praktischen Unterstützung; hier können Kinder übrigens auch einfach hinkommen, wenn sie Hilfe benötigen.


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