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Kinderrechte ins Grundgesetz
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...gibt zusammenfassende Infos über unser Engagement für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Ziele:
konkrete Rechte der Kinder stärken,
Achtung der Individualität und Persönlichkeit der Kinder,
Achtung als gleichberechtigte Mitglieder der Gemeinschaft.

Schutz von Kindern und ihren Rechten zur gesunden seelischen und körperlichen Entwicklung muss weiter gefördert werden, rechtliche Unsicherheiten von Hilfsstellen in Fällen seelischer Nöte von Kindern müssen ausgeräumt werden.


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Thematische Querverweise

Adressen zu Beratung und zum Kinderschutz in Notfällen oder Problemsituationen:

siehe rechter Infokasten auf den Themenseiten "Missbrauch und Misshandlung".

Kinderrechte ins Grundgesetz - warum?

von Oliver Jungjohann, 14.01.2008

Dass Kinder Rechte haben, wird glücklicherweise von vielen Menschen akzeptiert.
Allerdings fließen die Rechte der Kinder, ihre Interessen und Chancen noch zu wenig in die alltäglichen Entscheidungen von Politik und Gesellschaft ein.

"Die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle, von ihrer aktiven Beteiligung an den politischen Prozessen und Verwaltungsentscheidungen ganz zu schweigen",
so ein Zitat des
Grundsatzpapieres des Aktionsbündnis Kinderrechte.
Im Grundgesetz seien Kinder nur eine Art "Regelungsgegenstand" der Norm, spezielle Kinderrechte finden keine Beachtung.

"Das Grundgesetz selbst allerdings bringt bis heute weder den in der Kinderrechtskonvention verankerten Vorrang des Kindeswohls noch den grundlegenden Gedanken dieses völkerrechtlichen Abkommens zum Ausdruck – dass nämlich Kinder als gleichberechtigte Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft, als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität anzuerkennen sind."

Die ausdrückliche Aufnahme konkreter Kinderrechte ins Grundgesetz würde die Position von Kindern deutlich stärken:

  • Als konsequente Fortführung der UN-Kinderrechtskonvention, die schon seit 15 Jahren gültig ist
  • Als Signal an die Gesellschaft, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten zu schätzen und zu achten
  • Um das Wohlergehen der Kinder als vorrangige, zentrale Aufgabe und Entscheidungsgrundlage zu festigen
  • Um aktive Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, die sie selbst betreffen, zu gewährleisten
  • Um Handlungsfähigkeit von Hilfseinrichtungen zu verbessern

Die Debatte über diese Grundgesetzänderung wurde schon als "Schaufensterveranstaltung" bezeichnet.
Sicher
– die pure Änderung des Gesetzes wäre an sich nur ein kleiner Schritt, und das als Durchbruch zu bezeichnen, wäre dann wohl eine politische Schaufensterveranstaltung.


Kinder haben ihre eigene Perspektive der Welt –
die Gedanken, Gefühle und Wünsche der Kinder sind dadurch aber nicht weniger wert.

Kinderschutz ist vor allem in einer Stärkung und Prävention zu sehen, und die ständigen Kürzungen der Finanzen für Hilfsangebote und Förderungen beweisen, dass der tatsächliche Kinderschutz in Deutschland auch politisch noch dringend verbesserungswürdig ist.

Daraus aber zu folgern, dass man jetzt nicht die Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufnehmen müsse, ist unsinnig. Es ist erstaunlich und völlig unverständlich, dass darüber überhaupt gestritten wird.
Man könnte genausogut fragen, warum denn überhaupt irgendwelche Rechte von Menschen in einem Gesetz verankert werden....

Dadurch, dass die Kinderrechte bisher nicht in konkreter Weise im Gesetz verankert sind, gibt es offensichtlich auch rechtliche Unsicherheiten bei Hilfsstellen oder Ämtern, die eigentlich im Sinne eines Kinderschutzes helfen sollten.
So wähnen sich auch manche Mitarbeiter solcher Hilfsstellen bei seelischen Misshandlungen, körperlichen Misshandlungen, die nicht noch längere Zeit danach medizinisch eindeutig nachweisbar sind,
in einer rechtlichen Grauzone und behaupten, nicht einmal aktiv beratend oder nachfragend tätig werden zu können – eine untragbare Situation.
Kinder bleiben dadurch diesen Misshandlungen weiter ausgesetzt.
Es darf nicht sein, dass Kinder erst krankenhausreif geschlagen oder getreten werden, sie durch seelische Misshandlungen psychisch krank werden, in Drogenabhängigkeiten fallen oder Selbstmordversuche durchführen, bis eine aktive Hilfe von außen möglich ist.

ju care Kinderhilfe setzt sich wie viele Organisationen für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein, weil wir aus unserer Arbeit für den Schutz von Kindern wissen, dass das ein wirklich wichtiger Schritt ist, und keine politische Kosmetik.

Quellen und weitere Informationen:


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